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Wie lange ist eine Verlobung gültig?

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Das Internet ist eine gute Informationsquelle, doch manchmal verbreiten sich auf diesem Wege auch hartnäckige Gerüchte und Fiktionen, die mit der Wahrheit wenig bis gar nichts gemein haben. Themen rund um die Verlobung und Heirat sind dabei keine Ausnahme. Ein verbreiteter Mythos ist, dass eine Verlobung nur 1 Jahr gültig wäre. Doch wie lange gilt eine Verlobung und wie lange nach der Verlobung heiraten die meisten Paare? 

Gültigkeitsdauer der Verlobung

Eine Verlobung wird mit dem Heiratsantrag und der Annahme dieses Antrags eingegangen, ein formloses gegenseitiges Versprechen. Eines der schönsten Versprechen, die man sich geben kann. Blickt man in das BGB als zuständiges Gesetzbuch so finden sich zwar einige Regelungen rund um die Verlobung, allerdings keine zur Gültigkeitsdauer. Nicht ohne Grund, denn die Verlobung ist unbegrenzt gültig, sie hat kein Ablaufdatum. Ebenso wird sie nirgendwo offiziell eingetragen, man erhält keine Bestätigung oder Urkunde vom Standesamt.

Es gibt keine Fristen, weder 1 Jahr, noch 3 Jahre oder 10 Jahre, die Verlobung gilt so lange, bis die Ehe eingegangen wird oder einer der Partner die Verlobung auflöst oder verstirbt. Theoretisch können Sie über Jahrzehnte verlobt sein und die Verlobung ist ebenso gültig, wie am ersten Tag.

Natürlich stellt sich die Frage, wie lange die Verlobungszeit üblicher Weise ist, denn niemand möchte ewig darauf warten, dass das Heiratsversprechen eingelöst wird. Es zwingt nicht zur späteren Heirat, doch wer es gibt, sollte bereit sein, auf absehbare Zeit den nächsten großen, gemeinsamen Schritt zu wagen.

Wie lange nach der Verlobung heiraten?

Wie lange Sie nach der Verlobung mit der Heirat warten, bleibt Ihnen überlassen. Niemand sollte sich gezwungen fühlen, möglichst schnell zu heiraten, manche Paare können es kaum abwarten, manche brauchen eine längere Verlobungszeit. Es gibt kein richtig oder falsch, jede Beziehung hat ein unterschiedliches Tempo.

Blickt man auf die Statistik, so heiratet ein Viertel aller Paare nach 9-12 Monaten, weitere 20% warten ein gutes Jahr bis die Hochzeitsglocken läuten. Ebenfalls rund 25% haben es eilig und treten nach 3-9 Monaten in den Stand der Ehe. Weniger als 15% nehmen sich 2 Jahre oder mehr Zeit und nur 6% verloben sich, ohne jemals zu heiraten. Bei letzteren ist meist eine Trennung der Grund, weshalb es nicht zur Eheschließung kommt. Nachvollziehbar, selbst wenn keine Eile besteht, ewig nur verlobt zu sein ist für viele Menschen keine befriedigende Aussicht.

Zusammengefasst lässt sich 1 Jahr als guter Mittelwert sehen und daher stammt wahrscheinlich auch das Gerücht, dass eine Verlobung nur 1 Jahr gültig wäre. Die Zahl entspricht dem, was die meisten Menschen als passend empfinden, denn die Wartezeit beinhaltet auch die Organisation der Hochzeit, die je nach Anzahl der Gäste und gewünschter Lokation einige Monate Vorlaufzeit benötigt.

Muss ich mich verloben, um zu heiraten?

Für die meisten Paare ist die Verlobung ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Ehe, eine wunderbare und romantische Tradition mit einem funkelnden Diamantring, die gerne zelebriert wird. Sie existiert nicht ohne Grund und bildet einen schönen Übergang von einem zwanglosen Zusammensein hin zu einem dauerhaften, gemeinsamen Leben im Stand der Ehe.

Eigentlich ist die Verlobung als Brauch viel zu schön, um sie zu überspringen, doch eine Voraussetzung für eine Heirat ist sie nicht. Zumindest nicht im Sinne einer separaten Verlobung, denn auch wenn Sie sich nie verlobt haben, gelten Sie vor dem Gesetz in dem Moment als verlobt, in dem  Sie die Hochzeit beim Standesamt anmelden. Mit diesem Schritt, der früher oft als Aufgebot bezeichnet wurde, gelten Sie automatisch als verlobt, selbst wenn Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten nie einen Verlobungsring an den Finger gesteckt haben.

Insofern müssen Sie sich nicht verloben, um eine Eheschließung anzumelden. Sie werden sozusagen „zwangsverlobt“ in dem Moment, in dem Sie diesen Schritt ohne vorherige Verlobung vollzogen haben. Diese Option wählen viele Paare, die bereits vorher verheiratet waren und gemeinsam beschließen, mit dem neuen Partner einen weiteren Anlauf zu wagen. Nicht der romantischste Weg in  den Hafen der Ehe, dafür pragmatisch. Als Entschädigung für den Wegfall des Verlobungsrings könnte z.B. der Ehering etwas üppiger ausfallen, mit Diamanten besetzt statt aus reinem Edelmetall.

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