Vor der Scheidung wieder verlobt?

Dürfen Verheiratete sich vor der endgültigen Scheidung erneut verloben?

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Nicht wenige Beziehungen und Ehen scheitern daran, dass einer der beiden Partner sich in jemand anderen verliebt und mit dieser Person ihr weiteres Leben verbringen möchte. Eine Scheidung kann sich mit dem obligatorischen Trennungsjahr, oder gar drei Jahren bei Widerspruch eines Partners, über einen längeren Zeitraum hinziehen. So stellt sich für manche Menschen die Frage, ob eine Verlobung vor dem offiziellen Ende der Ehe möglich und erlaubt ist.

Was ist eine Verlobung rechtlich gesehen?

Um die Frage zu beantworten, ist ein Blick darauf nötig, was eine Verlobung überhaupt ist. Sie ist eine Eheversprechen, allerdings ohne rechtliche Bindungswirkung in Bezug auf die spätere Eheschließung. Doch auch wenn eine Verlobung nicht zur Heirat verpflichtet, ist zu klären, ob man sie versprechen darf, wenn man sich noch in einer Ehe befindet.

Hier lauert der Teufel im Detail, denn im deutschsprachigen Raum sind mehrfache Ehen gesetzlich verboten, wer dennoch gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet ist oder nur den Versuch unternimmt, macht sich strafbar. Eine Verlobung ist zwar nur ein Eheversprechen, das formlos abgegeben wird, dennoch verstößt es bei Verheirateten nach der allgemeinen Rechtsprechung gegen die guten Sitten. Es ist zu dem Zeitpunkt, zu dem es angegeben wird, von Anfang an nicht erfüllbar, denn die Ehe ist erst mit der endgültigen Scheidung aufgelöst. Somit ist es nichtig, als wäre es nie abgeben worden. Selbst dann, wenn Sie gar nicht vorhaben, vor dem offiziellen Ende der Ehe erneut zu heiraten, denn aus der juristischen Perspektive interessieren nur die objektiven Fakten und keine persönlichen Planungen.

Macht das einen Unterschied, wenn es sich doch bei der Verlobung ohnehin um ein rechtlich nicht bindendes Versprechen handelt? In einigen Details, wie beispielsweise dem Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, das Verlobten normalerweise zusteht, ja. Eine sittenwidrige erneute Verlobung ist aber keine Straftat wie eine mehrfache Ehe, niemand kann Sie dafür rechtlich belangen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn Sie sich, bevor die Scheidung vollzogen ist, verloben möchten, können Sie das, allerdings in dem Wissen, dass diese Verlobung rechtlich nicht anerkannt ist und streng genommen nicht existiert. Bedenken Sie auch, dass ein solcher Schritt im Rahmen der Scheidung eventuell von Ihrem ehemaligen Partner als unpassend gesehen wird, was einem harmonischen und friedlichen Verlauf der Ehescheidung, ohne Rosenkrieg und Streit vor Gericht, im Wege stehen kann.

Auch wenn Sie sich Hals über Kopf neu verliebt haben und denken, dass diese Beziehung für die Ewigkeit ist, kann Abwarten eine gute Alternative sein. Die Zeit von der Trennung bis zur rechtsgültigen Scheidung ist zwar lang, doch eine „echte“ Verlobung, die auch offiziell von Bedeutung ist, ist ein ganzes Stück romantischer als eine Verlobung, bei der von Anfang an klar ist, dass sie eigentlich keine ist. Zudem haben Sie so in Ruhe Zeit, Ihre neue Liebe genauer kennenzulernen, auch über die erste Zeit der Verliebtheit hinaus.

Sie wollen Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner dennoch vorab Ihre innige Liebe gestehen und diese Gefühle mit einem Geschenk ausdrücken? Nur zu, mit einem schönen Schmuckgeschenk können Sie perfekt Ihre Zuneigung zeigen, auch ohne Verlobung.

Wann ist die Scheidung rechtsgültig?

Die Scheidung wird vor dem Familiengericht von einem Richter vollzogen, durch einen Scheidungsbeschluss. Ein meist eher unspektakulärer Termin, der nur wenige Minuten dauert. Erkennen beide ehemaligen Eheleute den Beschluss an, tritt er mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ansonsten bleiben beiden Parteien 30 Tage, um den Beschluss anzufechten.

Mit einem rechtswirksamen Scheidungsbeschluss in der Tasche können Sie sich problemlos verloben, ganz offiziell und wirksam. Eine entspannte Verlobung mit Blick in die Zukunft, ohne den Stress und die Herausforderungen, die eine laufende Scheidung bis zu ihrem Abschluss mit sich bringen kann.

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